Impressum & Datenschutzerklärung
Stand: 10. September 2026
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Am Osterholz 1
29525 Uelzen
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Urheberrecht
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Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Rechtshinweis
Dieses Impressum gilt auch für unsere Social-Media-Profile und sonstige Online-Präsenzen.
Datenschutzerklärung
1. Verantwortlicher
Dr. Eckart Grünhagen
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2. Datenschutzbeauftragter
Die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten ist gemäß Art. 37 DSGVO für RainDoc nicht verpflichtend, da weder eine öffentliche Stelle vorliegt noch eine umfangreiche Verarbeitung besonderer Datenkategorien oder eine systematische Überwachung von Personen stattfindet.
Für Datenschutzanfragen wenden Sie sich bitte an:
Dr. Eckart Grünhagen – info@raindoc.app
3. Allgemeines zur Datenverarbeitung
3.1 Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer nur, soweit dies zur Bereitstellung der RainDoc-Plattform sowie unserer Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung oder auf einer anderen Rechtsgrundlage gemäß Art. 6 DSGVO.
3.2 Rechtsgrundlagen
- Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO: Einwilligung
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertragserfüllung
- Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO: Rechtliche Verpflichtung (z. B. steuerliche Aufbewahrung von Rechnungen)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Berechtigtes Interesse (z. B. Systemsicherheit, Missbrauchsprävention)
3.3 Kategorien von Empfängern
Personenbezogene Daten können — je nach Funktion — folgenden Kategorien von Empfängern zugänglich sein bzw. an sie übermittelt werden:
- Sie selbst und von Ihnen freigegebene Mitnutzer der Plattform (Abrechner, Beregner, Verband-Portal nach Freigabe) — Abschnitte 6.4, 6.8 und 16
- Der Verantwortliche / Support (technisch und zur Bearbeitung von Anfragen, siehe Abschnitt 6.4)
- Auftragsverarbeiter und technische Dienstleister: Hosting und E-Mail (IONOS, Abschnitt 9.1), Datenbank (MongoDB Atlas, Abschnitt 9.2), Backups (Google Cloud Storage, Abschnitt 9.3), Zahlungsabwicklung (Stripe, Abschnitt 10), ggf. Karten- und CDN-Anbieter (Abschnitte 9.4–9.6), Push-Dienst Apple APNs (Abschnitt 14)
- Behörden / öffentliche Stellen nur bei gesetzlicher Verpflichtung
- Optionales externes Verbandssystem für Ablesebelege nur nach ausdrücklicher Freigabe und nur soweit die Schnittstelle freigeschaltet ist (Abschnitt 17.5)
Eine Weitergabe zu Werbezwecken an Dritte findet nicht statt.
3.4 Keine automatisierte Entscheidungsfindung (Art. 22 DSGVO)
RainDoc trifft keine ausschließlich auf automatisierter Verarbeitung beruhenden Entscheidungen einschließlich Profiling, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO).
4. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
4.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Website erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen:
- IP-Adresse des zugreifenden Rechners
- Datum und Uhrzeit des Zugriffs
- Browsertyp und -version bzw. User-Agent
- Betriebssystem (soweit aus dem User-Agent erkennbar)
- Referrer-URL (soweit vom Client übermittelt)
- aufgerufene URL / Pfad und HTTP-Status
- übertragene Datenmenge
Diese Daten werden in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Auflösung der IP-Adresse zu einem Hostnamen (Reverse-DNS) erfolgt nicht systematisch.
4.2 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Funktionsfähigkeit und Sicherheit der Website).
4.3 Zweck der Datenverarbeitung
- Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus
- Gewährleistung einer komfortablen Nutzung
- Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität
- Administrative Zwecke
4.4 Speicherdauer
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zwecks ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Server-Logfiles werden rollierend maximal 3 Monate (90 Tage) aufbewahrt und danach automatisch gelöscht.
5. Registrierung und Nutzerkonto
5.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei der Registrierung werden folgende Daten erhoben:
- E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)
- Passwort (verschlüsselt gespeichert)
- Name / Firmenbezeichnung (optional, je nach Nutzertyp)
- Postadresse und ggf. Steuer-/USt-IdNr. (für die ZUGFeRD-konforme Rechnungsstellung)
- Registrierungsdatum
Zusätzlich wird zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO bei der Registrierung die Zustimmung zu AGB und Datenschutzerklärung dokumentiert. Gespeichert werden hierfür die jeweils zugestimmte AGB- und Datenschutz-Version, das Datum der Zustimmung, die IP-Adresse sowie der User-Agent.
Sofern Sie eine USt-IdNr. angeben, kann deren Gültigkeit zur korrekten steuerlichen Behandlung (insbesondere EU-B2B Reverse Charge) einmalig gegen das öffentliche VIES-System der Europäischen Kommission geprüft werden. Dabei wird die USt-IdNr. an Server der EU-Kommission übermittelt; es werden keine weiteren personenbezogenen Daten an VIES gesendet. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO (Vertragserfüllung und steuerrechtliche Pflichten).
5.2 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung: Bereitstellung des Nutzerkontos).
5.3 Zweck der Datenverarbeitung
- Bereitstellung der Nutzerfunktionen
- Kontaktaufnahme bei technischen oder rechtlichen Fragen
- Missbrauchsprävention
5.4 Speicherdauer
Kontodaten werden gelöscht oder anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr erforderlich sind — in der Regel mit Löschung bzw. Deaktivierung des Nutzerkontos. Davon ausgenommen bleiben Daten, für die gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten bestehen, insbesondere:
- Rechnungen und Zahlungsbelege (i. d. R. 10 Jahre gemäß § 147 AO) — siehe Abschnitt 10.6
- Dokumentierte Einwilligungen (AGB-/Datenschutz-Zustimmung inkl. Version, Datum, IP, User-Agent) zur Rechenschaftspflicht nach Art. 7 Abs. 1 DSGVO, solange Ansprüche geltend gemacht werden können bzw. die Nachweisführung erforderlich ist
- fachliche Beregnungs- und Abrechnungsdaten nach den Fristen in Abschnitt 6.5, soweit sie nicht dem Löschverlangen unterliegen oder gesondert freigegeben werden können
Bei Kontolöschung werden Login-Kennung und Kontaktangaben in der Regel deaktiviert bzw. anonymisiert; Rechnungs- und Consent-Nachweise bleiben in dem für die Aufbewahrung nötigen Umfang erhalten und sind nicht mehr dem aktiven Nutzerkonto zugeordnet.
5.5 Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Sie können die Löschung bzw. Deaktivierung Ihres Nutzerkontos jederzeit per E-Mail an info@raindoc.app beantragen. Auf die fortbestehende Aufbewahrung von Rechnungs- und Consent-Daten weist Abschnitt 5.4 hin.
6. Verarbeitung von Beregnungsdaten
6.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
RainDoc verarbeitet folgende fachliche Daten:
- Verbandsdaten (Name, Kontaktdaten, Regenwart, Fläche, Kontingent)
- Wasserdaten (Bezeichnung, Nährstoffwerte)
- Beregnerdaten (Name, Adresse, Kontaktdaten)
- Wasseruhrdaten (Name, Nummer, Zählerstände)
- Abrechnerdaten (Name, Kontaktdaten)
- Beregnungsdokumentation (Datum, Menge, Start- und Endstände, ggf. laufende Vorgänge)
- Beregnungszugriffe (Zuordnung Beregner ↔ Wasseruhr)
- Feld- und Schlagdaten inkl. GeoJSON-Umrissen, soweit hinterlegt — einschließlich Daten aus einem optionalen InVeKoS- oder Shapefile-Upload (Schlagnummer, Fläche, Kulturangaben soweit enthalten, Geometrie), den Sie selbst hochladen oder der von einem freigegebenen Mitnutzer übernommen wird
Bei Änderung oder Stornierung einer Beregnung wird ein revisionssicheres Änderungsprotokoll geführt (Zeitpunkt, handelnder Nutzer, Art der Aktion sowie der fachliche Stand vor und nach der Änderung). Stornierte Einträge bleiben für die Nachvollziehbarkeit erhalten und werden nicht physisch aus der Datenbank entfernt, solange gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
6.2 Rechtsgrundlage
- Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO: Vertragserfüllung (Bereitstellung der Plattform)
- Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO: Berechtigtes Interesse (Dokumentationspflichten im Wassermanagement, Revisionssicherheit)
6.3 Zweck der Datenverarbeitung
- Dokumentation von Beregnungsmaßnahmen
- Erfüllung wasserrechtlicher Auflagen
- Abrechnung von Wassermengen
- Kontingentüberwachung
- Nachvollziehbarkeit von Korrekturen und Stornierungen
6.4 Datenzugriff und -weitergabe
- Jeder Nutzer sieht grundsätzlich nur die ihm zugeordneten bzw. von ihm erstellten Daten.
- Beregner sehen nur Wasseruhren, für die ihnen Zugriff gewährt wurde.
- Abrechner sehen nur zugeordnete Wasseruhren und die zugehörigen Beregnungen.
- Ein Verband-Portal-Konto sieht Beregnungs- und Stammdaten der ihm freigegebenen Mitglieder nur im vereinbarten Umfang (siehe Abschnitt 16).
- Betreiber / Support: Der Verantwortliche (bzw. von ihm beauftragtes technisches Personal) kann im Rahmen des Betriebs, der Sicherheit und der Bearbeitung von Support-Anfragen auf gespeicherte Konten- und Fachdaten zugreifen — soweit für den jeweiligen Zweck erforderlich (Admin-Backend, Server- und Datenbankzugriff). Eine Nutzung zu fremden Zwecken (z. B. Werbung) findet nicht statt. Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO sowie Art. 32 DSGVO (Sicherheit der Verarbeitung).
- Eine Weitergabe an externe Dritte (außerhalb der RainDoc-Plattform und der in dieser Erklärung genannten Auftragsverarbeiter) erfolgt nicht ohne ausdrückliche Freigabe, Einwilligung oder gesetzliche Verpflichtung. Die optionale Übermittlung von Ablesebelegen an ein Verbandssystem regelt Abschnitt 17.5. Einladungen und Datenfreigaben zwischen Nutzern regelt Abschnitt 6.8.
6.5 Speicherdauer
Daten werden bis zur Löschung durch den Nutzer oder nach gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (i. d. R. 6–10 Jahre für Abrechnungsbelege) gespeichert. Revisionsprotokolle und stornierte Beregnungen folgen denselben Fristen, soweit sie der Nachvollziehbarkeit der Dokumentation dienen.
6.6 Standort zur Feldauswahl (GPS, nur am Gerät)
In der Web-Anwendung und in der iOS-App können Sie optional die Geräteposition nutzen, um das nächstgelegene Feld vorzuschlagen oder die Feldliste nach Entfernung zu sortieren (GPS-Felderkennung). Dabei gilt:
- Die Position wird nur auf Ihrem Gerät für diese eine Aktion ausgewertet, mit den bei Ihnen hinterlegten Feldumrissen verglichen und danach verworfen — sie wird weder gespeichert noch übertragen.
- Es findet kein Dauer-Tracking und keine Hintergrund-Ortung statt. RainDoc speichert dabei keinen Bewegungsverlauf und keine fortlaufende GPS-Historie auf dem Server.
- Ohne Ortungsfreigabe bleibt die manuelle Feldauswahl voll nutzbar.
- Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über die Ortungsfreigabe des Browsers bzw. der iOS-Systemeinstellungen). Der Widerruf erfolgt dort jederzeit; anschließend wird für die Feldauswahl keine Position mehr gelesen.
Davon zu unterscheiden sind die gespeicherten Positionen: am Ablesebeleg (Abschnitt 17), wo die Position bewusst mit dem Nachweis des Zählerstands abgelegt wird — solange der Beleg noch nicht übertragen ist, auch in der lokalen Warteschlange Ihres Geräts (Abschnitt 7.5) —, sowie beim Starten einer Beregnung (Abschnitt 6.7).
6.7 Standort beim Starten einer Beregnung
Wird eine Beregnung an der Wasseruhr begonnen (zweistufige Erfassung), speichert RainDoc dazu — sofern Sie die Ortung freigegeben haben — die Geräteposition zum Zeitpunkt der Start-Ablesung: Breiten- und Längengrad sowie die vom Gerät gemeldete Genauigkeit in Metern.
Zweck: Offene Vorgänge lassen sich damit nach der Entfernung zur Wasseruhr ordnen — wer mehrere Uhren abzufahren hat, sieht, was als Nächstes dransteht. Eine Wasseruhr trägt selbst keine Koordinaten; ohne diese Angabe ist ihr Standort dem System unbekannt.
Freiwillig: Ohne Ortungsfreigabe wird nichts gespeichert, und die Erfassung funktioniert unverändert — lediglich die Sortierung nach Nähe entfällt. Die Freigabe können Sie in den Browser- bzw. Systemeinstellungen jederzeit widerrufen; anschließend wird für neue Vorgänge keine Position mehr erhoben. Bereits gespeicherte Positionen bleiben Teil des jeweiligen Vorgangs.
Abgrenzung: Es entsteht kein Bewegungsprofil. Gespeichert wird ein einzelner Punkt je begonnener Beregnung, kein fortlaufendes Tracking. Von der Feldauswahl per GPS (Abschnitt 6.6) unterscheidet sich das ausdrücklich: Dort wird die Position nur ausgewertet und sofort verworfen, hier wird sie beim Vorgang abgelegt.
Speicherdauer: Wie der zugehörige Beregnungsdatensatz (Abschnitt 6.5).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über die Ortungsfreigabe des Browsers bzw. der Systemeinstellungen).
6.8 Einladungen und Datenfreigaben zwischen Nutzern
RainDoc ermöglicht es, andere Personen in die Nutzung einzubinden. Dabei werden personenbezogene Daten verarbeitet und — im von Ihnen freigegebenen Umfang — für die eingeladenen bzw. freigeschalteten Konten sichtbar:
- Einladung von Beregnern / Mitnutzern per E-Mail: Sie geben Name und E-Mail-Adresse der eingeladenen Person an. RainDoc speichert die Einladung und versendet eine Transaktionsmail mit Zugangshinweis (siehe Abschnitt 9.1). Nach Annahme sieht der Beregner die freigegebenen Wasseruhren und zugehörigen Erfassungsdaten.
- Wasseruhr-Zugriff: Abrechner können Beregnern den Zugriff auf einzelne Wasseruhren gewähren oder entziehen. Sichtbar werden dann Stammdaten der Uhr und die damit erfassten Beregnungen im freigegebenen Umfang.
- Feld-Teilen: Feld- und Schlagdaten (inkl. Umrisse) können mit freigegebenen Mitnutzern geteilt werden, damit diese dieselben Flächen in Erfassung und Berichten nutzen können.
- Verband-Freigabe: die Freigabe von Betriebsdaten an ein Verband-Portal-Konto ist in Abschnitt 16 geregelt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags und der von Ihnen angestoßenen Zusammenarbeit) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, soweit eine gesonderte Freigabe/Einwilligung erforderlich ist. Freigaben können Sie in der Anwendung widerrufen; danach entfällt der Zugriff für die Zukunft.
Hinweis: Wer eine E-Mail-Adresse Dritter für eine Einladung angibt, ist dafür verantwortlich, dass er zur Angabe berechtigt ist und die Person über die Einladung informiert ist.
7. Cookies und lokale Speicherung
7.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
RainDoc setzt für die Web-Anwendung vor allem auf Speicherung im Browser (localStorage / IndexedDB), ergänzt um technisch notwendige Cookies, soweit der Browser oder das Backend sie setzt. Im Einzelnen:
Technisch notwendig:
- Zugangs- und Aktualisierungstoken (JWT) im lokalen Speicher des Browsers für die angemeldete Sitzung und die Offline-Nutzung der Erfassung (näher Abschnitt 7.5)
- ggf. technisch notwendige Cookies des Webservers oder der Sitzungsverwaltung (z. B. für Admin-Zugang), soweit eingesetzt
- lokale Offline-Warteschlange und Stammdaten-Vorrat (Abschnitt 7.5)
Funktional (optional, Einwilligung über das Cookie-Banner):
- Speicherung Ihrer Cookie-/Einwilligungsauswahl
- optionale Benutzereinstellungen der Oberfläche (z. B. UI-Präferenzen), soweit angeboten
Wir verwenden keine Analyse-, Tracking- oder Marketing-Cookies und keine entsprechenden Drittanbieter-Skripte. Das Cookie-Banner bietet daher keine Kategorien „Analyse“ oder „Marketing“ an. Server-Zugriffsprotokolle werden intern ausgewertet (Systemsicherheit, Kapazität; Abschnitt 4); es findet kein Profiling und keine Weitergabe an Werbenetzwerke statt.
7.2 Rechtsgrundlage
- Technisch notwendige Speicherung: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO sowie § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG (unbedingt erforderlich für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst)
- Optionale funktionale Speicherung: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung)
7.3 Zweck der Datenverarbeitung
- Ermöglichung und Aufrechterhaltung der Nutzeranmeldung
- Sicherheit der Anwendung
- Offline-Erfassung und Speicherung Ihrer Einwilligungsauswahl
7.4 Speicherdauer und Widerspruchsmöglichkeit
Sitzungstoken werden bei Abmeldung ungültig bzw. aus dem lokalen Speicher entfernt; abgelaufene Token werden serverseitig nicht mehr akzeptiert. Sie können lokale Daten und Cookies jederzeit in den Website-Einstellungen Ihres Browsers löschen (dies kann die Anmeldung und Offline-Funktionen beenden). Die Einwilligung zu optionalen Funktionen können Sie über den Cookie-Einstellungen-Button erneut ändern.
7.5 Lokale Warteschlange für die Erfassung ohne Netz
An der Wasseruhr ist häufig kein Mobilfunkempfang. Damit Sie eine Beregnung dennoch erfassen können, legt die Web-Anwendung Daten in der lokalen Datenbank Ihres Browsers (IndexedDB) und im lokalen Speicher ab. Dort liegen:
- noch nicht übertragene Erfassungen (Datum, Zählerstände, Wasseruhr, Feld, Beregner)
- die zugehörigen Belegfotos einschließlich der beim Ablesen erfassten Standortkoordinaten und Genauigkeitsangabe (Abschnitt 17)
- ein Stammdaten-Vorrat (Ihre Wasseruhren, Felder und Verbände sowie die Namen der Ihnen zugeordneten Beregner), damit die Eingabemaske ohne Netz ausgefüllt werden kann
- Zugangs- und Aktualisierungstoken der angemeldeten Sitzung
Diese Daten verbleiben bis zur Übertragung an den Server auf Ihrem Gerät und werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Warteschlange ist an das Konto gebunden, unter dem erfasst wurde; eine andere Anmeldung auf demselben Gerät sieht und überträgt sie nicht.
Speicherdauer: Ein Eintrag wird gelöscht, sobald er übertragen ist. Gelingt die Übertragung nicht — etwa weil längere Zeit kein Netz verfügbar ist —, bleibt er erhalten, bis sie gelingt oder Sie ihn verwerfen. Beim ersten Eintrag bittet die Anwendung Ihren Browser über dessen Speicher-Schnittstelle darum, diesen Bereich dauerhaft vorzuhalten, damit er nicht automatisch aufgeräumt wird und Ihre Erfassung nicht verloren geht. Je nach Browser geschieht das ohne Rückfrage oder mit einer Abfrage an Sie; lehnen Sie ab, bleibt die Warteschlange nutzbar, kann vom Browser aber selbsttätig gelöscht werden.
Kontrolle: Den Inhalt der Warteschlange können Sie in der Anwendung einsehen (Hinweisleiste bei fehlendem Netz) und einzelne Einträge dort verwerfen. Unabhängig davon lassen sich sämtliche lokal gespeicherten Daten jederzeit über die Website-Einstellungen Ihres Browsers löschen; noch nicht übertragene Erfassungen gehen dabei verloren.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags). Das Speichern auf Ihrer Endeinrichtung ist für den von Ihnen ausdrücklich gewünschten Dienst der netzunabhängigen Erfassung unbedingt erforderlich und daher nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG einwilligungsfrei.
Die iOS-App speichert dieselben Daten zum selben Zweck im geschützten Bereich der App auf Ihrem Gerät.
8. E-Mail-Kontakt
RainDoc bietet kein Kontaktformular; die Kontaktaufnahme erfolgt ausschließlich per E-Mail.
8.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei Kontaktaufnahme per E-Mail werden die übermittelten Daten (E-Mail-Adresse, Name, Nachrichteninhalt) gespeichert.
8.2 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Bearbeitung von Anfragen).
8.3 Zweck der Datenverarbeitung
Bearbeitung Ihrer Anfrage.
8.4 Speicherdauer
Die Daten werden gelöscht, sobald die Bearbeitung abgeschlossen ist und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
9. Hosting, E-Mail-Versand und Technische Dienstleister
9.1 Hosting und E-Mail-Versand (IONOS)
Webserver-Hosting sowie der Versand und Empfang aller Transaktions- und Bounce-E-Mails (Absender noreply@raindoc.app, SMTP über smtp.ionos.de, eingehende Mails über mx00.ionos.de/mx01.ionos.de) erfolgen bei:
IONOS SE
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur
Website: www.ionos.de
Der Hoster verarbeitet in unserem Auftrag folgende Daten:
- IP-Adressen und Verbindungsdaten
- Webserver-Logfiles
- Nutzungsdaten
- E-Mail-Inhalte und Absender-/Empfängeradressen der unten genannten Transaktionsmails
Arten von Transaktionsmails (kein Marketing-Newsletter):
- E-Mail-Verifikation: Einmalcode oder Bestätigungslink bei Registrierung; der Code wird befristet gespeichert und nach Verwendung bzw. Ablauf gelöscht
- Passwort-Zurücksetzen: befristeter Reset-Link oder -Token; nach Nutzung bzw. Ablauf ungültig
- Einladungen an Mitnutzer/Beregner (Abschnitt 6.8)
- Abo- und Rechnungsmails (Bestätigung, Zahlungshinweise, ZUGFeRD-Rechnung, Abschnitt 10.6)
- Felder-Tagesbericht und verwandte Benachrichtigungen (Abschnitt 13), soweit abonniert
- Bounce-Verarbeitung: Nicht zustellbare Mails (und technische Fehlermeldungen der Empfänger-Server) werden ausgewertet, damit fehlerhafte Adressen erkannt und der Versand gestoppt bzw. korrigiert werden kann. Dabei können Absender-, Empfänger- und Diagnoseinformationen kurzzeitig verarbeitet werden.
Serverstandort: Rechenzentren der IONOS SE innerhalb der Europäischen Union (EU).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung, z. B. Versand von Bestell- und Verifikationsmails) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an sicherem und zuverlässigem Hosting und an der Zustellbarkeit).
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO wurde abgeschlossen.
9.2 Datenbank (MongoDB Atlas)
Die Anwendungsdaten werden in einer MongoDB-Datenbank gespeichert, gehostet bei:
MongoDB, Inc.
1633 Broadway, New York, NY 10019, USA
Serverstandort: AWS eu-west-1, Irland / Dublin (Europäische Union). Die Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert.
Drittlandtransfer: Da MongoDB, Inc. ein US-amerikanisches Unternehmen ist, kann ein Drittlandtransfer im Sinne von Art. 44 DSGVO vorliegen (z. B. durch möglichen Zugriff nach dem US CLOUD Act). Als Rechtsgrundlage für diesen Transfer dienen die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO, die im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit MongoDB vereinbart wurden.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO, Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (SCC).
Die Daten werden verschlüsselt übertragen (TLS) und gespeichert. Ein AVV gemäß Art. 28 DSGVO wurde abgeschlossen.
9.3 Backups (Google Cloud Storage)
Zur Absicherung gegen Datenverlust werden täglich verschlüsselte Sicherungskopien der Datenbank in einem Cloud-Speicher abgelegt:
Google Ireland Limited
Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland
Serverstandort: Google Cloud Storage, Region europe-west3 (Frankfurt am Main, Deutschland). Die Backup-Daten werden ausschließlich auf Servern innerhalb der EU gespeichert.
Verschlüsselung: Vor dem Upload werden die Sicherungen lokal mit AES-256-CBC (PBKDF2, 100.000 Iterationen) Ende-zu-Ende verschlüsselt. Der Schlüssel wird ausschließlich beim Verantwortlichen aufbewahrt; Google hat keinen Zugriff auf die Klartext-Daten.
Aufbewahrung: Die Backups durchlaufen automatisch günstigere Speicherklassen (Standard → Coldline nach 30 Tagen → Archive nach 90 Tagen) und werden nach 730 Tagen automatisch gelöscht.
Drittlandtransfer: Vertragspartner ist die irische Gesellschaft Google Ireland Limited; ein Zugriff durch die US-Muttergesellschaft Google LLC kann nach geltendem US-Recht nicht vollständig ausgeschlossen werden. Da die Backups bereits clientseitig verschlüsselt sind, könnten in einem solchen Fall lediglich verschlüsselte Daten ausgelesen werden. Als Rechtsgrundlage für einen möglichen Drittlandtransfer dienen die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) mit Google.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Datensicherheit und Ausfallsicherheit), Art. 32 DSGVO (technische und organisatorische Maßnahmen).
9.4 Kartenmaterial (Esri / ArcGIS Online)
An mehreren Stellen der Anwendung werden Karten angezeigt — bei der Feldzuordnung und in den Niederschlagsansichten. Das Luftbildmaterial (Kartenkacheln) wird dabei direkt von den Servern des Anbieters geladen:
Esri Deutschland GmbH
Ringstraße 7, 85402 Kranzberg (Konzernmutter: Environmental Systems Research Institute, Inc., Redlands, Kalifornien, USA)
Übermittelte Daten: Beim Laden einer Karte übermittelt Ihr Browser technisch notwendig Ihre IP-Adresse sowie die angeforderten Kartenausschnitte an server.arcgisonline.com. Aus dem angeforderten Ausschnitt ergibt sich mittelbar die dargestellte Gegend — also der ungefähre Ort Ihrer Felder bzw. Ihrer Wasseruhr. Es werden keine Kontodaten, Zählerstände oder Namen übermittelt; RainDoc setzt für die Kartenanzeige keine Cookies des Anbieters.
Zweck: Darstellung der Feldumrisse und der Ableseposition auf einem Luftbild — ohne Kartenmaterial wären Feldzuordnung und Ortsbezug nicht darstellbar.
Drittlandtransfer: Die Auslieferung erfolgt über ein Content-Delivery-Netz; ein Transfer in die USA ist dabei nicht ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer funktionsfähigen Kartendarstellung). Wenn Sie das vermeiden möchten, können Sie die Kartenansichten ungenutzt lassen; die Erfassung und Auswertung von Beregnungen funktioniert vollständig ohne sie.
Hinweis Web vs. App: In der Web-Anwendung stammen die Luftbildkacheln ausschließlich von Esri (dieser Abschnitt). Es werden keine Google-Maps-Kacheln und keine OpenStreetMap-Basiskarten geladen. Bibliotheken für Karten und Diagramme werden über jsDelivr ausgeliefert (Abschnitt 9.6).
9.5 Kartenmaterial in der iOS-App (Apple MapKit / Apple Maps)
In der RainDoc-iOS-App werden Karten über Apples Systemframework MapKit dargestellt (Hybridansicht: Luftbild mit Straßen-/Kartenüberlagerung). Das betrifft unter anderem die Feldauswahl auf der Karte, die Spritzfenster-Kartenansicht und den Niederschlagsfilm.
Apple Distribution International Ltd. bzw. Apple-Konzerngesellschaften
(Kartendienste der Apple-Plattform; Konzernmutter: Apple Inc., Cupertino, Kalifornien, USA)
Übermittelte Daten: Beim Anzeigen einer Karte greift das Betriebssystem auf Apples Kartendienste zu. Dabei können technisch erforderlich unter anderem die IP-Adresse des Geräts, Angaben zum Gerät/Betriebssystem sowie die abgerufenen Kartenausschnitte (ungefährer Ortsbezug Ihrer Felder bzw. Wasseruhren) an Apple übermittelt werden. RainDoc übergibt an MapKit keine Kontodaten, Zählerstände, Namen oder Beregnungsinhalte als Kartendaten; die Feldumrisse und Markierungen werden lokal in der App über die Karte gezeichnet.
Zweck: Ortsbezug und Navigation in der nativen App — ohne Systemkarten wären die genannten Ansichten nicht darstellbar.
Drittlandtransfer: Apple ist ein US-amerikanisches Unternehmen; ein Transfer in die USA bzw. ein Zugriff nach geltendem US-Recht kann nicht vollständig ausgeschlossen werden. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Apple (Karten / Systemdienste).
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer funktionsfähigen Kartendarstellung in der App). Alternativ können Sie die Kartenfunktionen in der App ungenutzt lassen; die Erfassung und Auswertung von Beregnungen bleibt ohne Kartenansicht möglich. Ortungsfreigaben (Feldauswahl, Startposition) steuern Sie weiterhin in den iOS-Einstellungen (siehe Abschnitte 6.6 und 6.7).
9.6 Content-Delivery-Netz (jsDelivr)
Für die Web-Anwendung werden einzelne JavaScript- und CSS-Bibliotheken über das öffentliche Content-Delivery-Netz jsDelivr (cdn.jsdelivr.net) geladen, sobald die jeweilige Funktion benötigt wird:
- Leaflet — interaktive Karten (Feldzuordnung, Niederschlag)
- Chart.js — Diagramme in der Niederschlagsansicht
- SheetJS (XLSX) — Excel-Export im Browser (z. B. Dashboard, Verband-Portal)
jsDelivr (Projekt/CDN; Betreiber u. a. Prospect One / jsDelivr-Infrastruktur)
Abruf über cdn.jsdelivr.net
Übermittelte Daten: Beim Laden der Bibliothek übermittelt Ihr Browser technisch notwendig Ihre IP-Adresse, den User-Agent sowie die angeforderte Datei-URL an den CDN-Anbieter. Es werden keine Kontodaten, Zählerstände, Feldnamen oder Beregnungsinhalte an jsDelivr gesendet. RainDoc setzt über jsDelivr keine eigenen Tracking-Cookies.
Zweck: Zuverlässige und performante Auslieferung der für Karten, Diagramme und Excel-Export erforderlichen Bibliotheken, ohne sie dauerhaft auf dem RainDoc-Server vorhalten zu müssen.
Drittlandtransfer: jsDelivr nutzt ein weltweites CDN; ein Abruf über Server außerhalb der EU bzw. ein Transfer in Drittländer (einschließlich USA) ist technisch möglich. Es werden nur die oben genannten Verbindungsdaten übermittelt.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer funktionsfähigen Web-Anwendung). Wer Karten, Diagramme oder den Excel-Export nicht nutzt, löst die entsprechenden CDN-Abrufe nicht aus; die übrige Nutzung von RainDoc bleibt möglich.
9.7 Vertrieb über den Apple App Store
Die RainDoc-iOS-App wird über den Apple App Store angeboten. Dabei ist Apple (Apple Distribution International Ltd. bzw. Apple-Konzerngesellschaften; Konzernmutter Apple Inc., USA) Vertragspartner für den App-Download und — soweit zutreffend — für über den Store abgewickelte Käufe. RainDoc hinterlegt im Store u. a. die URL dieser Datenschutzerklärung und Support-Kontaktdaten.
Beim Besuch der Store-Seite, beim Download und bei der Nutzung von Systemdiensten (Installation, Updates, Push-Berechtigung, MapKit) können Daten nach den Regeln von Apple verarbeitet werden (Gerätekennungen, IP-Adresse, Store-Konto). RainDoc erhält davon nur die für den Betrieb nötigen Angaben (z. B. wenn Sie sich in der App anmelden oder einen APNs-Device-Token registrieren — Abschnitte 5 und 14). Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Apple.
Rechtsgrundlage für die von RainDoc in diesem Zusammenhang verarbeiteten Daten: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Bereitstellung der App-Nutzung) sowie die in den jeweiligen Abschnitten genannten Grundlagen.
10. Zahlungsabwicklung (Stripe)
10.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Für die Abwicklung von Zahlungen nutzen wir den Dienst Stripe. Dabei werden folgende Daten an Stripe übermittelt:
- Name, E-Mail-Adresse
- Zahlungsdaten (Kreditkarte, IBAN o. ä.)
- Rechnungsadresse
- Kaufbetrag und -zeitpunkt
10.2 Dienstleister
Stripe Payments Europe, Ltd.
1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock
Dublin, D02 H210, Irland
Konzernmutter: Stripe, Inc., 354 Oyster Point Blvd, South San Francisco, CA 94080, USA.
Stripe ist als Zahlungsdienstleister nach PCI DSS Level 1 zertifiziert. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung von Stripe unter: https://stripe.com/de/privacy
10.3 Drittlandtransfer
Vertragspartner für den europäischen Zahlungsverkehr ist die irische Gesellschaft Stripe Payments Europe, Ltd. Stripe verarbeitet Zahlungsdaten in einem internationalen Konzernverbund; ein Transfer in die USA bzw. ein Zugriff durch die US-Muttergesellschaft Stripe, Inc. nach geltendem US-Recht (einschließlich möglicher Behördenzugriffe) kann nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Als Rechtsgrundlage für diesen Drittlandtransfer dienen die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO im Rahmen der mit Stripe vereinbarten Auftragsverarbeitung bzw. der Stripe-Datenverarbeitungsbedingungen. Soweit anwendbar, stützt sich Stripe zusätzlich auf den EU-US Data Privacy Framework-Angemessenheitsbeschluss.
Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung: Zahlung und Abonnement) sowie Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (SCC).
10.4 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung: Verarbeitung der Zahlung). Für den möglichen Drittlandtransfer gilt Abschnitt 10.3.
10.5 Speicherdauer
Die bei Stripe und in RainDoc geführten Zahlungsdaten werden entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (i. d. R. 10 Jahre für Zahlungsbelege gemäß § 147 AO) gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bzw. die Stripe-Datenverarbeitungsbedingungen gemäß Art. 28 DSGVO wurden vereinbart.
10.6 Rechnungsarchiv (ZUGFeRD / Factur-X)
Für Abonnements und manuelle Rechnungen erzeugt RainDoc elektronische Rechnungen im Format ZUGFeRD / Factur-X (PDF mit eingebettetem strukturiertem Datensatz). Dabei werden verarbeitet und archiviert:
- Rechnungsnummer, Rechnungs- und Leistungsdatum, Beträge, Steuerausweis bzw. Reverse-Charge-Hinweis
- Name bzw. Firmenbezeichnung und Rechnungsanschrift des Empfängers
- ggf. USt-IdNr. und weitere steuerliche Kennungen
- Bezug zum Stripe-Zahlungsvorgang bzw. zur Abo-Periode
Die Rechnungen werden per E-Mail zugestellt (Abschnitt 9.1) und serverseitig archiviert. Sie dienen der Erfüllung steuer- und handelsrechtlicher Pflichten und bleiben auch nach Kontolöschung bzw. Abo-Ende für die gesetzliche Aufbewahrungsfrist erhalten (i. d. R. 10 Jahre, § 147 AO; Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Eine Löschung vor Fristablauf ist nur möglich, soweit keine Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO (Vertrag und rechtliche Verpflichtung).
11. Datensicherheit
Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein:
- Verschlüsselung: TLS/SSL für alle Datenübertragungen
- Passwort-Hashing: bcrypt/Argon2 für Passwörter
- Zugriffskontrolle: Rollenbasierte Berechtigungen
- Regelmäßige Backups (täglich, AES-256-verschlüsselt, Off-Site in Google Cloud Storage Frankfurt — siehe Abschnitt 9.3)
- Firewall und Monitoring
- Regelmäßige Sicherheitsupdates
12. Login- und Aktivitätsprotokolle
12.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Aus Sicherheitsgründen protokolliert RainDoc Anmelde- und Abmeldevorgänge. Erfasst werden:
- Nutzer-Kennung bzw. eingegebene E-Mail-Adresse
- Ereignistyp (Login-Erfolg, Login-Fehlversuch, Logout, Token-Refresh)
- Zeitstempel
- IP-Adresse
- User-Agent (Browser/App)
12.2 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Account-Sicherheit, Erkennung von Brute-Force-Angriffen und Missbrauch) i. V. m. Art. 32 DSGVO.
12.3 Speicherdauer
Die Einträge werden über einen TTL-Index in der Datenbank automatisch nach 90 Tagen gelöscht.
13. Felder-Tagesbericht (DWD-Niederschlagsreport)
13.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Nutzer können sich optional zum täglichen Felder-/Niederschlagsbericht anmelden. Dabei werden folgende personenbezogene Daten gespeichert:
- E-Mail-Adresse
- Status (pending / active / unsubscribed) und Bestätigungstoken
- Datum der Anmeldung, Bestätigung und ggf. Abmeldung
- Verknüpfte Felder bzw. Feld-Polygone (GeoJSON) für die Niederschlagsberechnung
Die Anmeldung erfolgt im Double-Opt-In-Verfahren: Nach der Anmeldung wird ein Bestätigungslink per E-Mail versendet; erst nach Klick auf diesen Link wird der Account aktiv. Ein Abmeldelink ist in jeder Tagesbericht-Mail enthalten.
Für jeden aktiven Subscriber wird einmal täglich auf Basis frei zugänglicher DWD-Daten (Deutscher Wetterdienst) ein PDF-Niederschlagsbericht je Feld erzeugt und per E-Mail (siehe Abschnitt 9.1) zugestellt. Zusätzlich kann — sofern in der iOS-App aktiviert — eine Push-Benachrichtigung versandt werden (siehe Abschnitt 14).
13.2 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung über Double-Opt-In) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bei kostenpflichtigem Felder-Abo).
13.3 Speicherdauer und Widerrufsrecht
Die Einwilligung kann jederzeit über den Abmeldelink in jeder Mail oder per E-Mail an info@raindoc.app mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Abgemeldete Subscriber werden im Status unsubscribed archiviert, bis sie auf Wunsch endgültig gelöscht werden.
14. Push-Benachrichtigungen
14.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Nutzer, die die RainDoc-iOS-App installiert und Push-Benachrichtigungen aktiviert haben, können in folgenden Fällen eine Push-Benachrichtigung erhalten:
- Verfügbarkeit des täglichen Niederschlagsberichts (siehe Abschnitt 13)
- Änderungen oder Neueinträge bei Beregnungsdaten (z. B. neue Beregnungseinträge, geänderte Zählerstände)
- optionaler Live-Regen-Hinweis, wenn auf den hinterlegten Feldern eine vom Nutzer gewählte Niederschlagsschwelle erreicht wird (Schwellenwert und Mitteilungston sind in der App einstellbar und jederzeit abschaltbar)
Dabei werden verarbeitet:
- APNs-Device-Token (gerätespezifischer, von Apple bereitgestellter Bezeichner)
- Benachrichtigungsinhalt (kurzer Hinweistext zum jeweiligen Ereignis)
- bei Live-Regen: die gewählte Schwelle in Millimetern und die bevorzugte Mitteilungston-Einstellung
Der Versand erfolgt über den Apple Push Notification service (APNs):
Apple Inc.
One Apple Park Way
Cupertino, CA 95014, USA
14.2 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung; Push-Benachrichtigungen müssen auf dem Gerät aktiv erlaubt werden) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung bei Benachrichtigungen zu vertragsrelevanten Änderungen der Beregnungsdaten).
14.3 Drittlandtransfer
Apple Inc. ist ein US-amerikanisches Unternehmen. Als Rechtsgrundlage für einen möglichen Drittlandtransfer dienen die EU-Standardvertragsklauseln (SCC) gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO.
14.4 Widerrufsrecht
Die Einwilligung kann jederzeit in den iOS-Systemeinstellungen unter Mitteilungen → RainDoc widerrufen werden.
15. Subdomain felder.raindoc.app
Die Subdomain felder.raindoc.app stellt eine reduzierte Variante von RainDoc bereit, die ausschließlich den DWD-Tagesbericht und die zugehörige Felderverwaltung umfasst (Felder-Only-Tarif mit 30-Tage-Testphase). Für diese Subdomain wird ein separates Webserver-Access-Log geführt; im Übrigen gelten dieselben Verarbeitungen, Rechtsgrundlagen und Speicherdauern wie für raindoc.app, insbesondere die Abschnitte 4, 5, 9, 13 und 14.
Beim Felder-Only-Tarif wird zusätzlich gespeichert, bis wann der Testzugang bzw. das Abo gültig ist und wann eine Erinnerungs-Mail vor Ablauf versendet wurde. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
16. Verband-Portal (verband.raindoc.app)
16.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Die Subdomain verband.raindoc.app stellt das RainDoc Verband-Portal bereit. Verbände, Körperschaften und vergleichbare Zusammenschlüsse können dort lesend auf die Beregnungs- und Stammdaten der ihnen zugeordneten Mitglieder zugreifen sowie Abrechner-Zugänge anlegen und verwalten. Dabei werden insbesondere verarbeitet:
- Kontodaten des Verbands (E-Mail, Name/Bezeichnung, Rechnungsadresse, ggf. Steuer-/USt-IdNr.)
- Zuordnung des Verbands zu einem oder mehreren Verbandsdatensätzen in RainDoc
- Status von Grund- und Platzgebühr (Abo-Laufzeit, Zahlungsstatus über Stripe, siehe Abschnitt 10)
- von dem Verband angelegte oder eingeladene Abrechner-Konten (E-Mail, Name)
- Freigaben von Mitgliedern (Abrechnern) an den Verband: Umfang der freigegebenen Daten, Zeitpunkt der Freigabe und der Annahme durch den Verband, ggf. Sichtbarkeitsbeginn
- aggregierte und einzelfallbezogene Beregnungs-, Wasseruhr- und Wassermengendaten der freigegebenen Mitglieder im für den Verband freigeschalteten Umfang
- soweit freigegeben: Ablesebelege der Mitglieder einschließlich zugehöriger Standortkoordinaten (siehe Abschnitt 17)
Für die Subdomain wird ein separates Webserver-Access-Log geführt. Im Übrigen gelten die Abschnitte 4, 5, 9, 10 und 12 entsprechend.
16.2 Freigabe durch Mitglieder
Ein Verband sieht Daten eines Abrechners nur nach ausdrücklicher Freigabe durch diesen Abrechner und anschließender Annahme im Verband-Portal. Ohne Freigabe hat der Verband keinen Zugriff auf die Betriebsdaten des Mitglieds. Die Freigabe kann vom Abrechner widerrufen werden; danach entfällt der Zugriff für die Zukunft. Bereits rechtmäßig eingesehene bzw. exportierte Auszüge unterliegen der Verantwortung des Verbands.
16.3 Zweck und Rechtsgrundlage
- Zweck: Verbandsseitige Übersicht über Entnahmen und Beregnungen, Unterstützung der wasserrechtlichen und verbandlichen Dokumentation, Verwaltung von Mitgliedszugängen.
- Rechtsgrundlage gegenüber dem Verband: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag über das Verband-Portal).
- Rechtsgrundlage für die Freigabe der Mitgliedsdaten: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung/Freigabe des Abrechners) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Weitergabe an den Verband zur Erfüllung der zwischen Mitglied und Verband bestehenden Pflichten erforderlich ist.
16.4 Speicherdauer
Verbands-Kontodaten und Freigabeprotokolle werden für die Dauer der Portal-Nutzung und anschließend entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen (insbesondere Rechnungsdaten, i. d. R. 10 Jahre) gespeichert. Endet die Grundgebühr des Verbands, entfällt der Portal-Zugang; die eigenständigen Abonnements der Abrechner bleiben unberührt (siehe AGB § 2a).
17. Ablesebelege (Foto des Zählerstands und Standort)
17.1 Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Einzelne Beregnungsverbände verlangen für die Abrechnung einen Nachweis der abgelesenen Zählerstände. Ist dies bei dem in Ihrem Konto hinterlegten Verband der Fall, kann zu einer Beregnung ein Foto des Zählwerks erfasst werden. Dabei werden verarbeitet:
- Fotografie des Zählwerks
- Zeitpunkt der Ablesung
- Standortkoordinaten (Breiten- und Längengrad) und die vom Gerät gemeldete horizontale Genauigkeit in Metern zum Zeitpunkt der Aufnahme — sofern die Ortung freigegeben ist und eine Position ermittelt werden konnte
- die am Zähler angebrachte maschinenlesbare Kennung (QR- oder Strichcode), sofern vorhanden
- eine vom Verband vergebene Ableser-Kennung, sofern hinterlegt
Die Aufnahme erfolgt innerhalb der App. Die Bilder werden nicht in der Fotomediathek Ihres Geräts gespeichert.
Ob ein Beleg verlangt wird, hängt vom jeweiligen Verband ab. Wo kein Nachweis gefordert ist, ist die Aufnahme freiwillig; die Beregnung lässt sich auch ohne Foto speichern. Wird ein Foto erst nachträglich zu einer bereits erfassten Beregnung hinzugefügt, wird es als nachgereicht gekennzeichnet, weil es den Ablesezeitpunkt nicht belegt.
17.2 GPS am Beleg — Abgrenzung zur Feldauswahl
Die GPS-Position am Ablesebeleg ist nicht dasselbe wie die optionale Feldauswahl per GPS (Abschnitt 6.6):
- Feldauswahl (6.6): Position nur am Gerät, flüchtig, wird nicht als Nutzer-Standortverlauf gespeichert.
- Ablesebeleg (dieser Abschnitt): Position wird bewusst mit dem Beleg auf dem Server gespeichert und gehört zum Nachweis der Ablesung. Wurde ohne Netz erfasst, liegt sie bis zur Übertragung zusätzlich in der lokalen Warteschlange Ihres Geräts (Abschnitt 7.5). Es entsteht kein fortlaufendes Tracking; gespeichert wird jeweils der einzelne Ablesezeitpunkt mit optionaler Koordinate.
Ohne Ortungsfreigabe oder wenn keine Position ermittelt werden kann, kann der Beleg ohne Koordinaten entstehen — je nach Vorgabe des Verbands kann die Erfassung dann eingeschränkt oder der Beleg unvollständig sein. Die manuelle Erfassung der Beregnung ohne Beleg bleibt davon unberührt, soweit der Verband keinen Nachweis verlangt.
17.3 Zweck der Datenverarbeitung
Nachweis der abgelesenen Zählerstände gegenüber dem Verband, räumliche Zuordnung der Ablesung sowie Schutz vor Verwechslungen: Weicht die gescannte Zählerkennung von der hinterlegten ab, weist die App darauf hin.
17.4 Rechtsgrundlage
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Erfüllung des Nutzungsvertrags und der daraus folgenden Abrechnungs- und Nachweispflichten). Die Erhebung der Standortdaten setzt zusätzlich die Ortungsfreigabe des Geräts voraus, die jederzeit in den Systemeinstellungen bzw. im Browser widerrufen werden kann; insoweit gilt Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ein Widerruf der Ortung verhindert künftige GPS-Erfassungen; bereits gespeicherte Beleg-Koordinaten bleiben bis zur Löschung des Belegs bzw. bis zu einem Löschverlangen (Abschnitt 18) erhalten, soweit Aufbewahrungspflichten dem nicht entgegenstehen.
17.5 Zugriff und Übermittlung
Innerhalb von RainDoc sind Belege (einschließlich Koordinaten) für die am Vorgang beteiligten Nutzer sichtbar (insbesondere Abrechner und berechtigte Beregner). Ein Verband-Portal-Konto sieht sie nur nach Freigabe des Mitglieds (Abschnitt 16).
Belege können an ein vom Verband genutztes externes Fachsystem (Verbandssystem) übermittelt werden. Es gilt:
- Übermittlung nur nach ausdrücklicher Freigabe im Konto des Abrechners und nur, wenn die Schnittstelle für den jeweiligen Verband freigeschaltet ist
- ohne Freigabe verlässt kein Beleg RainDoc
- nachträglich hinzugefügte Fotos werden von der Übermittlung ausgenommen
- übermittelt werden können u. a. Messwert/Zählerstand, Zeitpunkt, Belegfoto bzw. Prüfsumme, Standortkoordinaten und Genauigkeit, Zähler- bzw. Ableser-Kennung — im vom Verbandssystem geforderten Umfang
- Empfänger ist dann der Betreiber des Verbandssystems (Auftragsverarbeiter oder eigener Verantwortlicher des Verbands); nähere Angaben zum konkreten System werden bei Freischaltung in der Anwendung bzw. in einer aktualisierten Fassung dieser Erklärung ergänzt
Stand dieser Erklärung: Die externe Schnittstelle ist nicht aktiv. Belege verbleiben vollständig in RainDoc. Sobald eine Übermittlung produktiv freigeschaltet wird, gilt weiterhin die Freigabe-Voraussetzung; diese Datenschutzerklärung wird bei Bedarf um den konkreten Empfänger und die freigeschalteten Datenkategorien ergänzt.
Unabhängig davon können Sie Ihre Belege jederzeit selbst als Archivdatei exportieren (einschließlich der gespeicherten Koordinaten, soweit vorhanden) und an Ihren Verband weitergeben.
Rechtsgrundlage der optionalen Übermittlung: Art. 6 Abs. 1 lit. a und b DSGVO (Freigabe und Vertragserfüllung gegenüber dem Verband).
17.6 Dauer der Speicherung
Ist eine Übermittlung an ein externes Verbandssystem eingerichtet, werden die Bilddateien 90 Tage nach erfolgreicher Übermittlung gelöscht; die revisionsrelevanten Angaben (Messwert, Zeitpunkt, Standortkoordinaten und Genauigkeit, Prüfsumme) bleiben zur Nachvollziehbarkeit erhalten. Findet keine Übermittlung statt, werden Bilddateien und Koordinaten aufbewahrt, solange die zugehörige Beregnung besteht — sie sind dann der einzige Nachweis gegenüber dem Verband. Auf Anforderung werden sie jederzeit gelöscht (siehe Abschnitt 18), soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
18. Rechte der betroffenen Person
Sie haben folgende Rechte:
18.1 Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO)
Sie können Auskunft über Ihre gespeicherten Daten verlangen.
18.2 Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sie können die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen.
18.3 Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie können die Löschung Ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Zu Kontolöschung, Rechnungs- und Consent-Aufbewahrung siehe Abschnitte 5.4 und 10.6.
18.4 Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Sie können die Einschränkung der Verarbeitung verlangen.
18.5 Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Sie können Ihre Daten in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erhalten.
18.6 Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Sie können der Verarbeitung widersprechen, soweit diese auf berechtigtem Interesse beruht.
18.7 Widerruf von Einwilligungen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO)
Sie können erteilte Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (einschließlich Freigaben an das Verband-Portal und Push-Benachrichtigungen).
18.8 Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO)
Sie haben das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu beschweren:
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Prinzenstraße 5
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Telefon: 0511 120-4500
E-Mail: poststelle@lfd.niedersachsen.de
19. Aktualität und Änderung der Datenschutzerklärung
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